Auszug aus dem Gesetzesspruch der Drei vom 29. April 1815
§ 37 Erlangung und Ausstellung des Totenscheins
1. Vampire können ihre Souveränität wiedererlangen, indem sie sich einen beglaubigten Totenschein ausstellen lassen.
Ein Totenschein wird ausgestellt, wenn
a) der Untote belegen kann, dass er mindestens 20 Jahre im Stadium des Untodes verweilte, ohne sich etwas zu Schulden kommen zu lassen, d.h. Menschenblut zu trinken oder ein anderes Wesen in einen Vampir zu verwandeln,
b) ein zwischenweltliches oder menschliches Herrscherhaus eine Amnestie veranlasst,
c) sich der Vampir mit besonderen Taten hervortut, die der Gemeinschaft der Zwischen- und Menschenweltwesen nach der aktuellen Definition des Rates der Drei zugutekommen.
2.1 Als besondere Tat wird die Jagd auf Dunkel- und Ätherwesen gewertet. Sie muss nachweislich über mindestens 20 Jahre betrieben werden. Als Nachweis gilt der graue Niederschlag der erlegten Dunkelweltwesen in einem Reagenzglas oder ein anderes Zeichen ihrer Rückführung in den Äther. Die Verwendung von hitzigen Steinen wird ausdrücklich gebilligt, da hiermit die unumkehrbare Zersetzung garantiert wird.
Daliborka: Die Hexen.
Teil 2 der Trilogie Das Geheimnis der Freiheit E-Book, ca. 200 Seiten, Erstveröffentlichung September 2019